IT-Recht

Die Spezialisierung IT Recht umfasst verschiedene Rechtsgebiete. Unsere Leistungen richten sich an den B2B Bereich.

Von IT Recht betroffen sind zum einen alle Unternehmen, deren Gegenstand direkt mit Informationstechnologie zu tun hat, wie Entwicklung und Vertrieb von Software, Hardware und IT-Systemen, Entwicklung von Technologien, Anbieten von IT-Dienstleistungen und Beratung. Hier sind u.a. spezielle Verträge, Projekt- und Eskalationsmanagement, Lizenzmanagement sowie der Schutz der Technologie als Know-How und Asset des Unternehmens von Relevanz. Vermehrt wird heutzutage Open Source Software in IT-Lösungen eingearbeitet, deren Community-Lizenzen ebenfalls Besonderheiten aufweisen. Weiterhin sind viele Unternehmen, die bei öffentlichen Vergaben mitwirken, mit Vergaberecht und EVB-IT Konditionen konfrontiert. Cloud Lösungen sind die Basistechnologie für 4.0-Anwendungen.

Zum anderen sind aber auch in herkömmlichen Unternehmen viele Bereiche von IT-Recht betroffen:

Datenschutz: IT-Administration, IT-Sicherheit, Kommunikation (E-Mail Verkehr, Firewall).

HR (Human Resources): Umgang mit Emails, Internet, Umgang mit personenbezogenen Daten in der Personalabteilung/Buchhaltung (Einwilligungen).

http://www.spiegel.de/karriere/datenschutz-im-job-was-der-chef-nicht-wissen-darf-a-1155673.html

Kommunikation in verbundenen Unternehmen (Datentransfer), insbesondere wenn Sitz im EU- In- und Ausland.

Auch benötigt heutzutage so gut wie jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten.

Verträge mit Subunternehmen müssen die Voraussetzungen einer „Auftragsverarbeitung“ erfüllen.

Die DSGVO-EU-Richtlinie und das entsprechende neue BDSG gilt ab 25. Mai 2018, die Unternehmen treffen ab dann neue Anforderungen.

Clouds: Public Cloud, Hybrid Cloud oder klassische On-Premise-Anwendungen (Private Cloud).

Webauftritt: Pflichtangaben und Webdesignerverträge.

E-Commerce: Sehr viele Unternehmen vertreiben ihre Produkte heutzutage über das Internet. Im E-Commerce sind Vergleich zum herkömmlichen Vertrieb viele spezielle Regularien zu beachten.

Marken und Domainrecht: Die Unternehmenskennzeichnung sollte geschützt werden, einerseits wegen des Marketingeffekts und andererseits stellen Marken und Domains heutzutage einen (verwertbaren) Vermögenswert dar.

Geschmacksmuster (Designschutz), EU-Hinterlegung in einem Software-Quellcode 'i-DEPOT' (beim Office Benelux de la Propriété intellectuelle) zur Sicherstellung des unternehmenseigenen IP (Intellectual and Industrial Property).

Softwarehinterlegung (Software Escrow: https://ose-international.org/)