Projektverträge deutsch-englisch

Heutzutage ist der Leistungsgegenstand bei Verträgen so komplex, dass meist nicht nur ein Werkvertrag, bei dem schlicht ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, sondern ein umfassender Projektvertrag abgeschlossen wird. Es werden darin die einzelnen Leistungen (Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag) mit den unterschiedlichen Rechtsfolgen konkret berücksichtigt und weitreichendere Regelungen wie Change Request Verfahren, Eskalationsverfahren, Ausstiegsszenario und Service Levels /SLAs aufgenommen.

Bei einem Projektvertrag sind neben den üblichen Bereichen wie Haftung und Gewährleistung viele weitere Aspekte zielführend zu regeln. Es geht schon damit los, welchen Projektansatz die Parteien wählen. Soll es ein klassisches Projekt (Wasserfallmethode) mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) sein ? Dann ist die Vereinbarung von Milestones und Projektabschnitten üblich. Damit entstehen wieder Fragen wie: Soll die Zahlung an die Endabnahme oder an die Zwischenziele geknüpft sein? Was passiert, wenn die (Zwischen-) Ziele nicht erreicht werden.

Die rechtlichen Fragestellungen sind entsprechend:

Welche Erleichterungen können für einen Auftraggeber gefunden werden ?

Welche Druckmittel können für einen für den Auftraggnehmer aufgenommen werden ?

Oder handelt es sich gar um ein (im Kommen) „agiles Programmieren“? Hier wird in der Regel keine genaue Leistungsbeschreibung vereinbart, sondern das Programmierziel wird statuiert, ohne die einzelnen hierfür erforderlichen Schritte bereits festzulegen. Diese ergeben sich dann im Laufe der Programmierung „agil“.

Beim agilen Programmieren ist die stetige Zusammenarbeit beider Vertragspartner wichtig. Es sind höhere Anforderungen an eine klare Rollenverteilung gestellt, die vertraglich festgelegt werden müssen. Ein Exit-Szenario muss festgelegt werden. Auch die Rechtsfolgen bei Nichterreichen des Ziels, da nicht auf die klassischen Gewährleistungsrechte zurückgegriffen werden kann. Der Leistungsumfang entwickelt sich ebenfalls erst im Laufe des Projektes - daraus entstehen viele rechtliche Fragen - zB wie soll das in der Vergütung berücksichtigt werden?

Projektverträge werden heutzutage häufig in englisch abgeschlossen.

So ist es auch hier notwendig, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben.