Arbeitsrecht mit Schwerpunkt IT, Datenschutz

Zu einem Standardanstellungsvertrag gehören schon seit langem Richtlinien zum Umgang mit der IT und Internet. Der Arbeitnehmer muss sich zur Einhaltung bestimmter Regularien verpflichten. Denn dies berührt die Verpflichtung des Unternehmens, IT Compliance zu sichern.

Weiterhin muss der Arbeitnehmer heutzutage diverse Einwilligungen erteilen, damit beispielsweise ein Virenscanner seine privaten E-Mails durchsuchen darf (sofern erlaubt), ansonsten würde sich der Arbeitgeber (theoretisch) strafbar machen.

Aus demselben Grund muss der Arbeitnehmer seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten beispielsweise für die Personalabteilung etc. erteilen, da schon die Überweisung seines Gehaltes eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten bedeutet.

Wichtig ist auch die Entscheidung der Unternehmensleitung, private E-Mail-Korrespondenz und Internetnutzung zu erlauben oder zu verbieten. Dies zieht jeweils andere Rechtsfolgen (z.B. ob ein Kündigungsgrund bei Verstoß vorliegt) nach sich.

 Eine Anstellung ist heutzutage somit schon lange nicht mehr nur mit einem normalen Anstellungsvertrag rechtskonform bewerkstelligt.  

Wir erstellen Ihnen gerne die IT-Richtlinien, formulieren die Einwilligungen der Arbeitnehmer rechtswirksam, usw.

Wir beraten Sie auch in Spezialfällen

z.B. bei der Verarbeitung der Arbeitnehmerdaten in anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe in einem nicht EU-Staat (Drittland).