Open Source Software

Open Source Software beruht auf dem Grundprinzip, dass die Software beliebig verbreitet, vervielfältigt und genutzt, verändert und weitergegeben werden darf. Open Source Software unterliegt aber dennoch den Lizenzbedingungen der jeweiligen Entwicklercommunity. Es gibt darin „Nutzungsbeschränkungen“. Verstößt der Nutzer gegen die in der Open Source Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen, so ist dies ebenso eine Rechteverletzung wie bei klassischen, proprietären Softwarelizenzvereinbarungen. Für Open Source Software existieren verschiedene Lizenzbedingungen. Am weitesten verbreitetet ist die GNU General Public License (GNU GPL – aktuelle Fassung: GPL v3). Diese Lizenzbedingungen unterscheiden sich vor allem im Bereich des sog. „Copyleft-Prinzips“ von anderen. Das Copyleft-Prinzip bedeutet, dass die Software vom Nutzer zwar verändert werden darf, die Verbreitung der geänderten Software jedoch nur unter denselben Lizenzbedingungen zulässig ist, wie sie für die ursprüngliche Software gelten. Im Falle der Verbreitung besteht damit die Pflicht, den (geänderten) Quellcode der Software offenzulegen, damit die Community/anderen User der Open Source Software die Änderungen nachvollziehen und wiederum weiterbearbeiten können.

Dies bedeutet im Klartet, dass wenn die Unternehmens-Software, die u.U. das Betriebs-Know How des Unternehmens enthält, mit Open Source Software verstrickt wird, das Unternehmen, wenn es dieses Endprodukt vertreiben will, plötzlich der Verpflichtung unterliegt, den Quellcode des Gesamtprodukts - also auch den der eigenen Software - zu veröffentlichen und der Community und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Fehlt es freilich an einer Verbreitungshandlung wie Vermarktung, so besteht auch keine Pflicht bei der GNU unterliegenden Open Source Software, den (geänderten) Quellcode der Software offenzulegen. Dieses Copyleft-Prinzip befindet sich zB in der GPL.

Die wichtigste non-copy-left Lizenz ist die BSD-Lizenz, so dass im Falle der Anwendung einer solchen Lizenz eine Offenlegung des Quellcodes nicht erforderlich wäre.

Verstößt der Nutzer gegen die in der Open Source Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen, so hat die Community ein einklagbares Recht (zB auf Quellcode-Offenlegung).

Beim Einsatz von Open Source Software muss daher zwingend geprüft werden:

  • welche Lizenzbedingungen sind anzuwenden, also solche, die Copyleft Effekt vorsehen;
  • wenn ja, die Art der Nutzung – also Verbindung mit eigener kommerzieller Software; und wenn ja:
  • der Nutzungszweck, also ob Verbreitung oder nicht vorgesehen ist.

Übersicht über Copy-left und non-copy-left Lizenzen:
https://www.ifross.org/lizenz-center#term-24