Gewerblicher Rechtsschutz

Die gewerblichen Schutzrechte werden von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt, zu denen u. a. das Markengesetz (MarkenG), das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), das Patentgesetz (PatG), das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), das Halbleiterschutzgesetz (HalbLSchG) und das Sortenschutzgesetz gehören. Der begründet damit ein ausschließlich dem Anmelder zustehendes Recht, ein sog. Immaterialgüterrecht (auch Sonderschutzrecht).

Das Lauterkeitsrecht (v.a. das UWG) ist ein Teil des Wettbewerbsrechts. Das Lauterkeitsrecht füllt zusammen mit den unter 1. genannten gewerblichen Schutzrechte den Begriff „"gewerblicher Rechtsschutz“" aus. Das UWG regelt und schützt ebenso wie die gewerblichen Schutzrechte die gewerbliche Tätigkeit, weshalb es zu dem gewerblichen Rechtsschutz gezählt wird, obwohl es den Gewerbetreibenden kein Immaterialgüterrecht gewährt.

Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung Ihrer gewerblichen Schutzrechte (außer Patente, hier haben wir eine kompetente Partnerkanzlei) und bei der Abwehr von Verletzungen Ihrer Rechte.